Die Eltern schließen mit dem Schulträger einen Leihvertrag über das iPad ab. In diesem Leihvertrag sind verschiedene Punkte aufgenommen, z.B. Dauer und Beendigung des Leihvertrags, dass jederzeit Auskunft über den Verbleib des iPads gegen werden muss, dass das Gerät pfleglich zu behandeln ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
Ganz wichtig sind „Verstöße gegen die zulässige Nutzung“.
Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung der Leihsache ergeben, haften die Schüler*innen oder die Erziehungsberechtigten. Bei Verstößen gegen die vereinbarte Nutzung kann das iPad sofort von der Schule eingezogen werden. Wird das i-Pad gestohlen, muss bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden. Die polizeiliche Anzeige ist der Schulleitung vorzulegen.